Arzneimittel:
Ein Arzneimittel dient dazu, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
Arzneimittelgesetz:
Die Herstellung, Zulassung und der Vertrieb von Arzneimitteln ist im Arzneimittelgesetz geregelt.
