Arzneimittel:
Ein Arzneimittel dient dazu, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
Arzneimittelgesetz:
Die Herstellung, Zulassung und der Vertrieb von Arzneimitteln ist im Arzneimittelgesetz geregelt.
Man unterscheidet:
-frei verkäuflich Arzneimittel
-Apothekenpflichtige Präparate
-Verschreibungspflichtige Präparate
(u.a.Betäubungsmittel)
Arzneimittelnamen:
-Handelsname (muss nicht zwingend mit dem Wirkstoff zusammenhängen)
-Internationaler Freinahm (generischer Name z.B. Ratiopharm )
-Chemischer Name (exakter chemische Name)
Namenszusätze:
-Zahlen
-Mono = 1 abreichen
-Retard/Depot = Comination von verschiedene med.
-Forte = verzögert, verleiert
-minor/Mite = schwächer, weniger

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